Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Mai 2025
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Firma Gartenbau Haug, Inhaber Jan Haug, Sitz: Rottenacker (Ehingen), und ihren Kunden, sowohl Privat- als auch Geschäftskunden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, es sei denn, Gartenbau Haug stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsgrundlage / Werkvertragsrecht
Die Leistungen von Gartenbau Haug unterfallen grundsätzlich dem Werkvertragsrecht nach §§ 631 ff. BGB, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich ein Dienstvertrag vorliegt. Für Bauleistungen gelten ergänzend die Vorschriften der VOB/B, sofern diese Vertragsbestandteil werden. Die Einbeziehung der VOB/B bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung im Angebot oder Vertrag.
§3 Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote von Gartenbau Haug sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, ausdrückliche Annahme durch den Auftraggeber oder Beginn der Arbeiten zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§4 Leistungsumfang / Subunternehmer / Fremdleistungen
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem individuellen Angebot, dem Leistungsverzeichnis oder der Auftragsbestätigung. Gartenbau Haug ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Leistungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Leistungen Dritter (z. B. Elektriker, Installateure) werden nur vermittelt, es sei denn, sie sind ausdrücklich als Bestandteil des Vertrages vereinbart. Für deren Leistungen haftet Gartenbau Haug nicht, sofern sie nicht Bestandteil des Werkvertrags sind.
§5 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung kann als Pauschalpreis, auf Stundenbasis oder nach Angebot erfolgen. Entscheidend ist die
jeweilige vertragliche Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Gartenbau Haug ist berechtigt, bei Aufträgen ab 1.000 EUR netto eine Anzahlung von bis zu 30 % zu verlangen. Bei Projektarbeiten mit längerer Dauer kann eine Abschlagszahlung nach Baufortschritt vereinbart werden. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet. Gartenbau Haug behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Gartenbau Haug berechtigt, die Arbeiten bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Beträge einzustellen.
§6 Ausführungsfristen / Behinderung / Höhere Gewalt
Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Bei witterungsbedingten oder sonstigen unverschuldeten Verzögerungen (höhere Gewalt, Materialverzögerungen, Krankheit, behördliche Anordnungen) verlängert sich die Frist angemessen. Behinderungen oder Ausführungshindernisse hat der Auftraggeber Gartenbau Haug unverzüglich mitzuteilen.
§7 Abnahme / Teilleistungen
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist eine förmliche Abnahme durch den Auftraggeber durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, gilt das Werk spätestens 14 Tage nach Mitteilung über die Fertigstellung als abgenommen. Gartenbau Haug ist berechtigt, in sich abgeschlossene Teilleistungen gesondert zur Abnahme zu stellen. Die Nutzung der Leistung durch den Kunden (z. B. Betreten, Bepflanzen, Befahren) gilt ebenfalls als Abnahme.
§8 Gewährleistung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 634 ff. BGB. Die Gewährleistung beträgt bei werkvertraglichen Leistungen 4 Jahre (sofern kein Ausschluss nach VOB/B). Für das Anwachsen und den Fortbestand von Pflanzen übernimmt Gartenbau Haug keine Gewährleistung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Witterungs- und standortbedingte Veränderungen sowie natürliche Abnutzung stellen keinen Mangel dar.
§9 Haftung
Gartenbau Haug haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für Schäden durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (Sturm, Starkregen, Hagel, Frost etc.) wird keine Haftung übernommen.
§10 Rücktritt, Kündigung, Stillstand
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit nach § 648 BGB kündigen. In diesem Fall steht Gartenbau Haug die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Kommt es zu einem Stillstand der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Gartenbau Haug eine angemessene Stillstandskostenpauschale berechnen.
§11 Datenschutz
Gartenbau Haug verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften (DSGVO, BDSG). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Leistungserbringung erforderlich ist. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner gespeicherten Daten.
§12 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Materialien, Pflanzen und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Gartenbau Haug.
§13 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von Gartenbau Haug in Rottenacker. Gerichtsstand ist Ehingen (Donau), sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.